Welche Versicherung bezahlt bei Diebstahl im Urlaub?

Wer sich mit dem leidigen Thema “Diebstahl im Ausland” auseinandersetzen muss, braucht schnelle und kompetente Hilfe. In der Regel werden dabei Brieftaschen, Autoschlüssel und Wertgegenstände wie zum Beispiel Schmuck entwendet. In diesem Ratgeber wollen wir dir erklären, wie du dich in solch einem Fall richtig verhältst und wie du dich bereits im Vorfeld schützen kannst.

Was tun bei einem Diebstahl auf Reise?: Den Diebstahl zur Anzeige bringen

Sobald du mitbekommen hast, dass du ausgeraubt wurdest, solltest du unverzüglich die örtliche Polizei benachrichtigen. Das Dokumentieren des Diebstahls ist wichtig und dient dir später als Nachweis für deine Versicherung. Sollten deine Dokumente wie Ausweis oder Führerschein entwendet worden sein, brauchst du den entsprechenden Nachweis der ausländischen Behörden, um in Deutschland neue Ausweispapiere beantragen zu können. Sicherlich hilft dir das Hotelpersonal beim Rufen der Polizei.

Auch die Versicherung muss bei Diebstahl informiert werden

Grundsätzlich ist es immer ratsam, eine Reisegepäckversicherung abzuschließen. Alternativ kann dir auch deine Hausratversicherung behilflich sein, wenn es darum geht für Gegenstände aufzukommen, welche auf Reisen gestohlen wurden. Und das betrifft auch Gegenstände welche aus einem Fahrzeug entwendet wurden. Es ist wichtig, dass du deine Versicherung schon vor Ort kontaktierst und damit nicht erst wartest, bis du wieder zu Hause bist. Denn sonst kann es passieren, dass deine Ansprüche auf Schadenersatz bei der jeweiligen Versicherung verloren gehen. Viele Versicherer stellen ihren Kunden dazu ein Online-Formular auf ihrer Webseite zur Verfügung. Alternativ lässt sich der Schaden auch per Email anzeigen.

Was tun, wenn das Auto im Urlaub gestohlen wurde?

Wenn dein Auto auf Reisen gestohlen wird, ist es ebenfalls erforderlich schnellstmöglich bei der nächsten Polizei-Dienststelle vorstellig zu werden. Dort zeigst du den Diebstahl an und lässt dir ein Protokoll aushändigen, welches du für die Vorstellung bei der deutschen Polizei brauchst. Außerdem musst du unverzüglich deine KFZ-Versicherung über den Diebstahl informieren.

Welche Versicherung zahlt bei Diebstahl im Ausland?

Wie bereits erwähnt, können die Reisegepäckversicherung und die Hausratsversicherung für Diebstahl im Ausland aufkommen. Meistens tritt die Hausratsversicherung in Erscheinung. Dies ist aber nur dann möglich, wenn die Institution über eine Außenversicherung verfügt.

Wichtig: Der Taschendiebstahl ist nicht durch die Hausratsversicherung abgedeckt. Lediglich der Einbruchdiebstahl wird im Ausland abgesichert.

Außerdem solltest du genau hinschauen, was den Auslandsschutz betrifft, wenn dieser möglicherweise eingeschränkt ist. Du solltest dich deshalb schon vor dem Urlaub ganz genau mit den Konditionen deiner Hausratsversicherung auseinandersetzen. Das betrifft vor allem deine Reisezeit: Der Versicherungsschutz ist in der Regel auf einen bestimmten Zeitraum (meistens drei Monate) begrenzt. Wenn du länger als drei Monate im Ausland bleiben willst, wirst du dich zwangsläufig nach einer zusätzlichen Versicherung umschauen müssen. Ebenso könnte es Einschränkungen in der Haftungssumme geben. Einige Versicherungen zahlen nur einen Teilbetrag für den versicherten Hausrat, andere zahlen die volle Summe. Hier bietet sich ein Vergleich an. Und diesen solltest du nicht auf die leichte Schulter nehmen, da bei Diebstahl im Ausland über Fluch oder Segen entschieden werden kann.

Damit die Versicherung zahlt, ist es wichtig im Vorfeld nicht fahrlässig zu handeln und den Diebstahl damit zu fördern, beziehungsweise sogar zu provozieren. Grobe Fahrlässigkeiten können für den Versicherer ein Grund sein, die Zahlung zu verweigern. Beispielsweise zählt die nicht abgeschlossene Autotür zu den groben Fahrlässigkeiten. Und dabei spielt es keine Rolle, ob du einfach nur vergessen hast die Autotür abzuschließen oder ob es so gewollt war, weil du nur mal eben kurz aus dem Auto gehüpft bist, um zu tanken. Dasselbe gilt für geöffnete Fenster in Hotelzimmern oder Ferienwohnungen. Diese erleichtern Dieben den Zutritt und werden vom Versicherer als grobe Fahrlässigkeit angesehen. Und in diesem Punkt sind sich die unterschiedlichen Versicherer einig. Ein Vergleich der Konditionen wäre hier überflüssig, denn: Keine Versicherung zahlt bei groben Fahrlässigkeiten. Du siehst also wie wichtig es ist, gerade im Urlaub ein angemessenes Verhalten für den Schutz deiner Wertgegenstände an den Tag zu legen. Eigentlich sollte dies eine Selbstverständlichkeit sein. Doch gerade im Urlaub, wenn man sich der Leichtigkeit des Lebens hingibt, geraten solche “Kleinigkeiten” schnell in Vergessenheit. Diebe wissen das und nutzen eben diese Leichtfüßigkeit aus. Achte deshalb auch auf deine Wertsachen im Auto. Sofern du diese sichtbar auf dem Sitz liegen lässt, lockst du Diebe an und schreckst die Versicherung in puncto Schadenersatz ab. Das gilt vor allem für Wertgegenstände wie: Kaera, Geldbeutel, Handy, Schlüssel, etc.

Das Liegenlassen im Auto wird von den Versicherungen ebenfalls als grobe Fahrlässigkeit eingestuft und du bleibst auf dem Verlust sitzen.

Hilft eine Haushaltsversicherung bei einem Diebstahl im Ausland?

Wir wissen wie verwirrend die Konditionen der Versicherungen sein können, müssen aber dennoch ein weiteres Mal auf das Lesen dieser Konditionen hinweisen. Diese geben Aufschluss darüber, inwiefern ein Schadenersatz überhaupt geltend gemacht werden kann. Hausratversicherungen greifen grundsätzlich nur bei Gegenständen, welche aus einem festen Gebäude entwendet wurden. Das betrifft zum Beispiel deine Wohnung, das Hotelzimmer oder ein Apartment. Anders sieht es aus, wenn du deine Reise beispielsweise mit dem Schiff oder dem Zug antrittst. Sofern du im Urlaub darauf angewiesen bist, deine Wertsachen beispielsweise in einer Schiffskabine zu verstauen, kann es sein, dass deine Versicherung im Falle eines Diebstahls nicht zahlt. Deshalb ist es auch hier wichtig, dass du dich schon vor deinem Urlaub mit den Konditionen deiner Hausratversicherung vertraut machst.

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